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Ein sachgemäßer Umgang mit Silvesterfeuerwerk ist absolute Pflicht

 

Die Fertigung von Groß- und Kleinfeuerwerken hat in Deutschland eine über 200-jährige Tradition. Der gute Ruf deutscher Feuerwerksartikel ist nicht zuletzt eine Konsequenz geprüfter Sicherheit. Es kommen nämlich nur Feuerwerkskörper auf den Markt, deren Bauart zuvor durch die BAM - die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung - geprüft und zugelassen wurden.


Die Erfahrung zeigt: Kommt es zu Unfällen, so sind die Ursachen meist Zweckentfremdung von Feuerwerkskörpern und leichtsinnige - zudem verbotene - Basteleien.
Achten Sie schon beim Kauf auf die BAM-Zulassung. Nur Feuerwerk mit einer BAM-Nummer ist geprüft und in Deutschland zugelassen! Achtung: Keine Grau- oder Billigimporte beschaffen und verwenden!

 

Und so machen Sie es RICHTIG:

  • Lagern Sie die Feuerwerkskörper an einem kühlen und trockenen Ort.

  • Beachten und lesen Sie immer die Gebrauchsanweisung!

  • Überlassen Sie das Zünden des Feuerwerks NUR den Silvestergästen, die einen klaren Kopf behalten haben.

  • Am besten ist natürlich, schon am Nachmittag die Gebrauchsanweisung auf den Verpackungen zu studieren.

  • Bitte beachten Sie die Hinweise sorgfältig!


Alle Artikel, die im Zimmer verwendet werden dürfen, wie zum Beispiel Tischfeuerwerke, sollten auf einer feuerfesten Unterlage und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoffen abgebrannt werden. Dies gilt auch für Wunderkerzen! Sie zählen zur Klasse I, dem sogenannten Kleinstfeuerwerk, und dürfen ganzjährig erworben und verwendet werden.

 

Nur im Freien verwenden!

 

Alle anderen Gegenstände wie Knaller, Frösche, Schwärmer, Luftpfeifen, Vulkane, Raketen, Römische Lichter, Sonnen und Fontänen, zählen zur umfangreicheren Klasse II und dürfen nur von Personen über 18 Jahren erworben werden und - nur im Freien - abgebrannt werden!


Eltern aufgepasst: Brennt Euer Feuerwerk doch im Beisein der Kinder ab.

 

Feuerwerkskörper nach dem Zünden niemals in
der Hand behalten!

 

Kleinere Knallkörper mit Reibkopf werden an einer Streichholzschachtel entzündet und sofort weggeworfen. VORSICHT! Nicht in Personengruppen werfen! Die größeren Knallkörper wie Kanonenschläge muss man auf den Boden legen und entzünden. Entfernen Sie sich rasch von den gezündeten Knallkörpern! Auch Römische Lichter, Vulkane und Fontänen sollten Sie niemals in der Hand behalten!

Raketen senkrecht abschießen!

Für den Abschuss von Raketen eignen sich leere Wein- oder Sektflaschen.  Ideal ist ein Getränkekasten mit leeren Flaschen. Wichtig ist, dass die Raketen ungehindert aufsteigen können. Beim Abschuss von Raketen sollten Sie schon vor dem Abschuss die mögliche Flugbahn beachten. Besonders in Gegenden, in denen es Gebäude aus leicht brennbarem Material gibt, sind Schutzzonen einzuhalten. Es empfiehlt sich - zum Schutz der Augen - eine geeignete Brille zu tragen. An einem Holz- oder Zaunpfahl mit genügend Abstand zu leicht brennbaren Gegenständen sind Sonnen sicher angebracht.


Neues Batterie-, System- und Kombinationsfeuerwerk

 

Aufgrund der wesentlich größeren Effektfülle bei diesen neuen Feuerwerksartikeln sind besondere Sicherheitsaspekte auf den jeweiligen Gebrauchsanweisungen zu beachten. Studieren Sie diese bitte sorgfältig und achten Sie immer (!) auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand! Nehmen Sie keine Selbstbasteleien vor! Wer Zweifel hat, sollte auf Nummer sicher gehen und einen Eimer Wasser oder einen Auto-Feuerlöscher bereithalten. Zur eigenen Vorsicht heißt es grundsätzlich Türen und Fenster schließen. Balkone eignen sich NICHT zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Sie sollten niemals Feuerwerkskörper in den Taschen Ihrer Kleidung "zwischenlagern". Versager niemals 2x anzünden! Blindgänger bitte mit Wasser überschütten und entsorgen.

 

ACHTUNG ! GESETZESÄNDERUNG !

 

Seit dem 1. Oktober 2009 ist - auf Wunsch der Länder - gemäß § 23 Abs. 1 der 1. SprengV auch das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Die Regelung ist unmittelbar geltendes Recht.

Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen können jeweils als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk ist als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bedroht. Bei wissentlicher Gefährdung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert kann auf Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren erkannt werden. Bereits seit Jahrzehnten besteht in der 1. SprengV ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen.

Gesetz zum Download

 

Quelle : Verband der pyrotechnischen Industrie

 

Aufstiegsverbot für Fluglaternen

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat am 06. Dezember 2007 im Amtsblatt des Regierungsbezirkes ein allgemeines Aufstiegsverbot für Fluglaternen bekannt gemacht. Fluglaternen, wie „FLAMMEA“, „SKY-LATERNEN“, „HIMMELSLATERNEN“, „WUNSCHBALLONE“, „FEELGOOD-ALIVE-Laternen“, „Kong-Ming-Laternen“, „ Kong-Ming-Lampione“ unterfallen gemäß § 1 LuftVG und § 16 Abs. 1 Nr. 5 LuftVO dem Luftverkehrsrecht und ihr Aufsteigen lassen bedarf der Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde. Für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln ist dies die Bezirksregierung Düsseldorf.

Fluglaternen entziehen sich durch die jeweils vorherrschende Windrichtung und -stärke schnell der Verfügungsgewalt des Anwenders und können konstruktionsbedingt nicht nur sich selbst, sondern auch Menschen sowie Sachen in Brand stecken.  Sie stellen mit dieser von ihnen ausgehenden Brandgefahr - besonders im Zusammenhang mit der dichtbesiedelten Infrastruktur der zwei Regierungsbezirke - eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben bzw. Sachgüter Dritter und der Anwender dar.

Eine Erlaubnis des Aufsteigenlassens solcher Laternen kann daher nicht erteilt werden. Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass das Aufsteigen lassen ohne Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000,-- Euro geahndet werden kann, sofern es sich nicht nach anderen Vorschriften um eine Straftat handelt.

Brandschutztipps !

Rauchmelder retten Leben 

Rauchmelder für den privaten Hausgebrauch gibt es schon für ein paar Euro in jedem Baumarkt. Sie sind mit wenigen Handgriffen zu installieren. Somit sind Brände frühzeitig erkennbar, insbesondere in der Nacht, wenn alle Hausbewohner schlafen. Dann kann der giftige Brandrauch nicht bemerkt werden. Die meisten Brandtoten verbrennen nicht, sie ersticken !

www.rauchmelder-lebensretter.de/

Der Aktuelle Link zum Thema

Adventsgestecke und Weihnachtsbäume

Folgendes sollten Sie beachten:

  • Der Baum sollte möglichst frisch sein, sowie in einer Schale mit Glycerin - Lösung gestellt werden, um ein übermäßiges Austrocknen zu verhindern.

  • Verwenden Sie einen schweren Ständer, um die Standfestigkeit zu gewährleisten.

  • Ein günstiger Platz findet sich bestimmt, vermeiden Sie in unmittelbarer Umgebung.

  • brennbare Gegenstände und Gardinen, die in die Flammen hineingeweht werden könnten.

  • Kerzenhalter verwenden, da so der direkte Kontakt mit den Tannenzweigen vermieden wird.

  • Kränze und Gestecke auf sicherer, nicht brennbarer Unterlage aufstellen (z. B. Metallschale, Glas- oder Marmorplatte usw.)

  • Kerzen fest und standsicher anbringen.

  • Sicherheitsabstand der Kerzen zu brennbaren Materialien einhalten.

  • Kerzen nicht zu weit herab brennen lassen.

  • Niemals brennende Kerzen unbeaufsichtigt lassen - beim Verlassen des Raumes die Kerzen löschen. (Auch Kinder spielen gerne mit Kerzen - deshalb diese nicht unbeaufsichtigt lassen)

  • Pumpzerstäuber/Sprühflasche mit Wasser bereithalten. Man kann damit das Gesteck befeuchten - es trocknet dann nicht so schnell aus und brennt schlechter. Mit der Sprühflasche in der Nähe können Sie auch, wenn nötig, hervorragend einen Löschversuch unternehmen.

  • Gegebenenfalls Gestecke mit Spezialmittel ("Nadelstopp" o.ä.) einsprühen.
    Das Mittel ist in Baumärkten erhältlich, kostet etwa 8-10 Euro. Es verhindert ein Austrocknen der Zweige, da es der Raumluft Feuchtigkeit entzieht und an die Nadeln weitergibt. So werden die Zweige schwerer entflammbar. Bei dem Mittel handelt es sich um ein Salz, das in anderer Form z.B. auch in Babywindeln verwendet wird.

Hier noch ein Tipp:


Eine Kombination aus echten Kerzen für die Feststunden und elektrischen Kerzen für die unbeaufsichtigten Momente, ist vielleicht eine Alternative für diejenigen, die auf die Kerzenromantik zur Weihnachtszeit nicht verzichten wollen. 

Richtiges Verhalten in einem Brandfall!

  • Ruhe bewahren

  • Feuer melden

  • Menschenrettung

  • Brandbekämpfung

  • Einweisung der Feuerwehr

  • Handhabung von Fluchthauben

  • Handhabung von Sprungpolstern

1. Ruhe bewahren


Grundsatz: Ruhe bewahren! ...... und schnell, aber überlegt handeln Ruhiges und besonnenes Handeln kann Menschenleben retten. Angst ist ansteckend

Angst und Panik führt zu Fehlhandlungen und somit zur Gefährdung von Menschenleben. In den meisten Fällen, in denen die Feuerwehr Menschen mittels Drehleitern und Fluchthauben aus ihren Wohnungen "retten" muss, liegen solche Fehlreaktionen vor.

2. Feuer melden


Ohne Rücksicht auf den Umfang des Brandes unverzüglich die Feuerwehr verständigen! Beim Anruf ruhig und deutlich sprechen. Tel.: 112

3. Menschenrettung


Alarmieren Sie nach Möglichkeit alle Hausbewohner - zuerst natürlich die, die direkt vom Brand betroffen sind. Helfen Sie Verletzten oder gehbehinderten Hausbewohnern beim verlassen des Gebäudes. Verlassen Sie das Haus nicht durch verqualmte Trepperäume. Benutzen Sie keine Aufzüge.


4. Brandbekämpfung


Wenn die Möglichkeit besteht, kann jeder auch selbst eine Brandbekämpfung einleiten, denn in der Entstehungsphase eines Brandes reicht zum Löschen der Inhalt eines Wasserglases aus, nach einer Minute benötigt man schon einen Eimer voll Wasser. Wenn die Feuerwehr nach 6-7 Minuten eintrifft, reichen ein- bis zweihundert Liter oft nicht aus.


Führen Sie die Brandbekämpfung aber nur durch, wenn Ihr eigenes Leben nicht gefährdet wird. Dabei ist größte Vorsicht beim Öffnen von Türen geboten! Es besteht die Gefahr der Stichflammenbildung (Rauchgasdurchzündung). Gehen Sie in gebückter Haltung vor. Halten Sie sich den Rückzugweg frei. Schließen Sie sofort wieder die Tür des Brandraumes, wenn Sie den Löschversuch abbrechen.


5. Einweisung der Feuerwehr


Wenn Sie das Haus verlassen haben, erwarten Sie bitte die Feuerwehr an der Straße und weisen Sie sie ein. So gewinnen Sie unter Umständen wertvolle Zeit zur Menschenrettung oder Brandbekämpfung.


6. Handhabung von Fluchthauben


Kommt es zu einem Brand in einer Wohnung, verbrennt das Feuer in der Regel unter Sauerstoffmangel. Giftiger Brandrauch entsteht und breitet sich viel schneller aus, als das Feuer. Wenn z.B. 100g Schaumstoff (Matratzen, Polstermöbel, Teppichrücken etc.) unter solchen Bedingungen abbrennt, entstehen ca. 250.000 Liter Brandrauch.

Nach Eintreffen der Feuerwehr hat die Menschenrettung absoluten Vorrang vor anderen Maßnahmen. Die Einsatztrupps kommen unter Atemschutz schnellstmöglichst zu Ihnen und legen Ihnen eine Brandfluchthaube an. Die Haube schützt Sie vor hochgiftigen Brandrauch und Kohlenmonoxid. Lassen Sie sich beim Anlegen helfen.

Wir bringen Sie und alle weiteren Personen die in Gefahr sind in Sicherheit. Dies geschieht über vorhandene Rettungswege (Treppe, Flure, Drehleitern, usw). Vertrauen Sie dem Einsatzpersonal. Wir führen Sie sicher ins Freie.

 

 

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