Wesentliche Aufgabe ist es,
innerhalb von Planungs- und Genehmigungsverfahren vorbeugende bauliche,
anlagentechnische und/oder betriebliche Maßnahmen zur Vermeidung einer
Brand- und Rauchausbreitung in Gebäuden sowie die Möglichkeiten der
Feuerwehr für eine wirksame Brandbekämpfung und Menschenrettung zu
bewerten, und ggf. Anforderungen oder Anregungen an die entsprechende
Genehmigungsbehörde weiterzuleiten, die dann darüber abschließend zu
entscheiden haben. Dies gilt insbesondere auch für spezielle Anlagen und
Einrichtungen mit Gefahrstoffen, die besondere Risiken und Gefahren im
Brand- oder Störfall beinhalten.
Die Brandschau dagegen stellt
eine wiederkehrende Überprüfung von bestehenden Gebäuden, Einrichtungen
und Anlagen dar und dient der Feststellung, ob die baulichen Anlagen den
Anforderungen im Hinblick auf die Sicherheit der Nutzer der Baulichkeiten,
deren Selbstrettung im Brandfall und den Anforderungen für die Durchführung
der Rettungsarbeiten und die Brandbekämpfung durch die Feuerwehr genügt.
Fragen zu Genehmigungsverfahren
sind an die jeweils zuständigen Genehmigungsbehörden z.B.
Kreisverwaltung
Düren Amt 63
Staatliches
Amt für Arbeitsschutz
Die
Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen im Bereich der Stadt
Nideggen und Informationen zur Brandschau erhalten
Sie beim
Ordnungsamt
der Stadt Nideggen
oder
>HIER
als PDF<
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